Unternehmen

Die Themen „Gesundheit“ und „Coaching“ finden in Unternehmen zunehmend Beachtung und lassen einen stetig wachsenden Markt entstehen. Fachkräftemangel, der steigende Altersdurchschnitt und die folgende Verrentung von Mitarbeitern führen zu einem Mangel an wichtigen Ressourcen der Unternehmen. Kommt es dann noch zu einem erhöhtem Krankenstand, oder erkranken Schlüsselpersonen, sind die Folgen fatal. Zunehmendes Alter, ungesunde Lebensweise, schlechte Ernährung führen allerdings zwangsläufig zu gesundheitsbedingten Ausfällen, die wir als „Zivilisationskrankheiten“ kennen. Unternehmen, Krankenkassen und der Staat haben diese Zusammenhänge erkannt und reagieren darauf mit unterschiedlichen Programmen und Förderungen. Für Unternehmen sind folgende relevant:

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung [1] betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten. Sie sollen den Beschäftigten und dem Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.[2][3]

Quelle: Wikipedia

Soweit zu den Rahmenbedingungen. Doch wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus? Das Thema „Krankheit“ ist recht heikel. Einerseits ist es für Sie als Unternehmer wichtig Planungssicherheit zu haben und zu wissen, wann sie welchen Mitarbeiter einsetzen können. Andererseits, den Mitarbeiter nach Art, Dauer und Umfang seiner Krankheit befragen? Und was wird sich der Mitarbeiter in einem derartigen Dialog denken? Intime Befunde des Arztes dem Arbeitgeber offenlegen? Diese Situationen sind schwierig. Noch schwieriger wird es, wenn Krankheiten, die keine Berufskrankheiten, aber Arbeitsbedingt sind, Grundlage für den/die Ausfälle sind. Liegt die Ursache auf physischer Ebene, kann sich der Mitarbeiter vielleicht noch erklären (z.B.: Arbeiten in einem Bereich mit Zugluft), aber wie sieht es aus, wenn die Ursachen auf psychischer Ebene liegen?

Kleine und mittelständige Unternehmen stoßen hier recht schnell an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sind oftmals nicht vorhanden und ein Anwalt ist zu diesem Zeitpunkt vielleicht auch nicht die beste Wahl. Leicht entwickelt sich hier eine Situation mit erheblichen Konfliktpotential, obwohl das gar nicht gewollt ist. Dennoch treffen hier verschiedene Interessen aufeinander, Schutzrechte des Arbeitnehmers, gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers, sowie wirtschaftliche und unternehmerische Interessen des Arbeitgebers. Was also tun?

Eine Möglichkeit ist die BEM-Mediation. Wie das funktioniert erfahren Sie hier:

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