Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In dieser Rubrik finden Sie nähere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX.

Wir, die Gesellschaft für analytische Prävention UG (haftungsbeschränkt), haben uns auf die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungs-managements (BEM), sowie auf die Bereiche Betriebliches Gesund-heitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) in KMU’s spezialisiert.
Unser Anliegen ist es, eine BEM-Kultur zu etablieren, da wir der Auffassung sind, dass der Erhaltung des Arbeitsplatzes im Dialog zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.
Ist die Basis für einen solchen vertrauensvollen Dialog gegeben, lassen sich präventive Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Betrieb im Rahmen der gemeinsamen Planung (Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM) und der gemeinsamen Umsetzung (Betriebliche Gesundheitsförderung BGF) zum Wohle des Unternehmens und aller seiner Beschäftigten umsetzen. Krankheitsauslösende Faktoren werden erkannt und minimiert. Ihr Betrieb wird zu einem gesunden Unternehmen.
Gern stehen wir Ihnen bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen zur Seite.