Die Mitwirkungsmöglichkeiten in einem BEM-Verfahren für Betriebs- und Personalräte stellen sich betriebsgrößenabhängig unterschiedlich dar. Gemeint ist damit nicht die rechtliche Seite, welche aufgrund von Gesetzen und Urteilen geregelt ist, sondern vielmehr das „menschlich Mögliche“ oder „menschlich Machbare“. Denn in einem großen Betrieb mit einem Gremium an Betriebs- oder Personalratsmitgliedern, mit Schwerbehindertenvertreten, Betriebsärzten, Gesundheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit etc. findet sich leichter eine Grundlage zur Bildung eines Integrationsteams zur Begleitung / Umsetzung eines BEM-Verfahrens als in KMU’s, obgleich die Pflichten dieselben sind. In KMU’s (unter 200 Mitarbeiter) ergibt sich zusätzlich die Situation, dass es keine freigestellten Betriebs- oder Personalratsmitglieder gibt und somit die Aufgaben neben der normalen berufsbezogenen Tätigkeit bearbeitet werden müssen.
Fortbildungen und Informationen zum Thema „BEM“ sind im Internet schnell gefunden. Doch zu oft stellt sich heraus, dass diese Informationen zu allgemein, zu juristisch, oder auf große Betriebe ausgerichtet und nicht so ohne weiteres auf einen KMU-Betrieb anwendbar sind.
Wir, die Gesellschaft für analytische Prävention UG (haftungsbeschränkt), haben uns auf die Durchführung des BEM-Verfahrens spezialisiert. Für uns bedeutet das BEM-Verfahren den vertrauensvollen Dialog der Beteiligten unter Wahrung der jeweiligen Interessen und der Datensicherheit mit dem Ziel der Erhaltung des Arbeitsplatzes. Da wir unsere Wurzeln im Coaching und der Mediation haben, bedeutet dieser Dialog für uns, die gemeinsame und flexibele Erarbeitung des Zieles BEM und NICHT das Verharren auf starren oder ausschließlich juristischen Standpunkten. Daher bieten wir speziell für Betriebs- und Personalräte ein BEM-Coaching an. Hier können wir unternehmensspeziefische und individuelle Anforderungen berücksichtigen und Sie gezielt auf anstehende Aufgaben und Problemstellungen vorbereiten.