BEM Mediation

Grundzüge der Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren bei dem sich die Konfliktparteien freiwillig und eigenverantwortlich bemühen eine Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Sie bedienen sich hierzu eines strukturierten Verfahrens, der Mediation, welches durch den Hüter des Verfahrens (Mediator) geleitet wird. Der Mediator ist weder Anwalt noch Richter oder Schlichter, er führt ausschließlich durch das Verfahren und hat keinerlei Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens. Die Haltung des Mediators ist allparteilich. Die Parteien verpflichten sich auf einen respektvollen Umgang miteinander, auf Verschwiegenheit (keine Informationen werden außerhalb der Mediation verwendet oder weitergegeben), Informiertheit (die Parteien verpflichten sich alle Information, die dem Verfahren dienen, offen zu legen) und Ergebnisoffenheit (das Verfahren wird kein vordefiniertes Ziel bestätigen, sondern die Parteien erarbeiten ein gemeinsames neues Ziel, win/win-Situation).

BEM Mediation

Die BEM-Mediation ist eine Sonderform der Mediation, eine Hybrid-Mediation. Bei dieser Form kommt, aufgrund der Sensibilität der parteilichen Informationen, zuerst die Shuttle-Mediation zum Einsatz.

Nachdem die erste Partei mit dem Mediator Kontakt aufgenommen und ihm einen ersten Überblick zum zu mediierenden Thema gegeben hat, kontaktiert der Mediator die zweite Partei und klärt ob die Voraussetzungen für eine Mediation gegeben sind. Ab hier beginnt die Shuttle-Mediation. Die Parteien erklären, zunächst unabhängig voneinander, dem Mediator ihre Position und bestimmen welche der gegebenen Informationen der Gegenpartei durch den Mediator zugänglich gemacht werden dürfen. Im Interesse der Parteien können so zwar die Positionen erarbeitet werden, die zugrunde liegenden schutzbedürftigen Informationen bleiben jedoch vertraulich. Der Mediator ist seiner Allparteilichkeit verpflichtet und trägt dafür Sorge, dass es aufgrund der vertraulichen, nicht offengelegten Informationen zu keinem Ungleichgewicht zwischen den Parteien kommt. Beim durchlaufen der einzelnen Mediationsphasen achtet der Mediator auf einen geeigneten Zeitpunkt, zu dem sich die Parteien darauf einigen können in die klassische Form der Mediation überzugehen, sich „gemeinsam an einen Tisch setzen“. Spätestens zum gemeinsamen Abschluss der Mediation sollte dieser Punkt erreicht sein. Sofern dies allerdings nicht möglich ist, ist auch ein Abschluss der Mediation im Shuttle-Verfahren durchführbar.

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